CARRELLOI TUOI DATIORDINIREGISTRATI

DATENSCHUTZ

 

 

 

 

 

ARTIKEL 10 des Gesetzes GE n° 675/96

 

Gemäß der Vorschriften des Italienischen Gesetzes n. 675/96 bezüglich des Datenschutzes von Personen, informieren wir Sie, daß die Verarbeitung aller Benutzerdaten auf der Webdomäne www.cuoieriafiorentina.it mit Korrektheit, Transparenz und Respekt durchgeführt werden. Gemäß Artikel 10 des Gesetzes n. 675/96 geben wir folgende Informationen:

 

I) VERWENDUNGSZWECK DER DATEN
Die gespeicherten, persönlichen Daten werden von Cuoieria Fiorentina ausschließlich für den on-line-Verkauf und andere, auf der Webdomäne vorhandene Dienstleistungen genutzt.

II) DATENVERARBEITUNG
In Bezug auf den angegebenen Verwendungszweck wird die Datenverarbeitung vorwiegend durch automatische und informatische Verfahren durchgeführt; diese Verfahren speichern und verarbeiten die Daten ausschließlich für ihren realen Verwendungszweck und garantieren Integrität, Sicherheit und Reserviertheit gemäß der gegenwärtigen Gesetzesvorschriften, mit besonderem Bezug auf das Gesetz D.P.R. n. 318/99. Die Daten dürfen nur für die vom Gesetz vorgeschriebene Zeitspanne aufgewahrt werden.

III) NOTWENDIGKEIT DER DATENEINGABE UND FOLGEN EINER EVENTUELLEN VERWEIGERUNG
Die in den Formularen mit einem Stern gekennzeichneten Punkte sind unbedingt einzugeben, da diese Cuoieria Fiorentina dazu dienen, um die unter Punkt I) angegebenen Leistungen zu erbringen.

 

Die fehlende Eingabe dieser gekennzeichneten Daten hat zur Folge, das es dem Benutzer nicht ermöglicht ist, die Serviceleistungen der Cuoieria Fiorentina  (Punkt I) zu nutzen.

 

IV) MITTEILUNG UND WEITERGABE DER DATEN
Die gespeicherten, persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben; jegliche Art der Weitergabe der Daten erfordert ausdrücklich eine vorherige Einwilligung von Seiten des Benutzers.  

V) RECHTE GEMÄSS ARTIKEL 13 DES GESETZES 675/96
Der Benutzer kann sich jederzeit an den Verantwortlichen der Datenverarbeitung wenden, um seine Rechte gemäß Artikel 13 des Gesetzes 675/96 geltend zu machen; diesen Artikel haben wir aus praktischen Gründen im folgenden vollständig aufgeführt:

 

Art. 13 – Rechte des Betreffenden 1. In Bezug auf die Verarbeitung persönlicher Daten hat der Betreffende das Recht:
a) durch kostenlosen Einblick in das Register gemäß Artikel 31, Absatz 1, Paragraph a) die Existenz ihn betreffender Daten festzustellen;  b) über sämtliche Angaben gemäß Artikel 7, Absatz 4, Paragraphen a), b) und h) informiert zu werden; c) vom Verantwortlichen oder Firmenleiter ohne Verzug folgende Informationen zu erhalten:
1) die Bestätigung der Existenz von persönlichen Daten, die ihn betreffen, auch wenn diese noch nicht registriert worden sind; die Mitteilung der Daten in verständlicher Form, ihre Herkunft, und den Verwendungszweck der Datenverarbeitung selbst; die Anfrage kann in einem Intervall von nicht weniger als 90 Tagen erneuert werden, es sei denn es bestehen berechtigte Gründe, dies vorher durchzuführen.  
2) die Vernichtung, die Umwandlung in anonymer Form oder die Sperre der verarbeiteten Daten stellen einen Gesetzesverstoß dar; dies betrifft auch Daten, die nicht notwendigerweise aufbewahrt werden müssen in Bezug auf die Verwendung für die sie aufgenommen oder für die sie später verarbeitet wurden.
3) die Erweiterung, Berichtigung oder - falls von Interesse – die Ergänzung der Daten;
4) die Bescheinigung, daß die Bedingungen bezüglich Punkt 2) und 3) auch all denen mitgeteilt worden sind, die mit den Daten und ihren Inhalten zu tun hatten oder sie weitergeleitet haben, es sei denn, eine derartige Mitteilung ist unmöglich oder erfordert den Einsatz von unproportionalen Mitteln im Verhältnis zum Schutz des Rechtes;

 

d) sich ganz oder teilweise und aus legitimen Gründen der Verarbeitung der ihn betreffenden, persönlichen Daten zu widersetzen, obwohl sie dem Zweck der Sammlung dienen;  
e) sich ganz oder teilweise der Verarbeitung der ihn betreffenden, persönlichen Daten zu widersetzen, die kommerziellen Zwecken wie dem Zusenden von Werbe- oder Verkaufsmaterial, der Durchführung von Marktforschung oder der kommerziellen, interaktiven Komunikation dienen. Der Benutzer hat das Recht, vom Firmeninhaber oder seinem Vertreter von dieser Möglichkeit unterrichtet zu werden, bevor seine Daten verarbeitet oder weitergeleitet werden.        
2. Für jede Anfrage in Bezug auf Absatz 1, Paragraph c), Nummer 1), in der die Existenz von ihn betreffenden Daten nicht bestätigt wird,  kann dem Betreffenden ein Kostenbeitrag im Rahmen des reellen Kostenaufwandes gemäß der Verfügungen und innerhalb der im Artikel 33, Absatz 3 festgelegten Grenzen abverlangt werden.
3. Die im Absatz 1 genannten Rechte bezüglich persönlicher Daten, die Verstorbene betreffen, können von jeder interessierten Person ausgeübt werden.  
4. In der Ausübung der Rechte bezüglich Absatz 1 kann der Betreffende schrifltiche Vollmacht an andere Personen oder Vereine weiterleiten.  

 

 
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